Seit dem 28.12.2009 wurde die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (Europäische Dienstleistungsrichtlinie) in nationales Recht umgesetzt.
Der Begriff der „Dienstleistung“ ist weit gefasst und beinhaltet jede selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit, welche in der Regel gegen Entgelt erbracht wird. Demnach ist es laut EU-Dienstleistungsrichtlinie zwingend notwendig, dass die Tätigkeit selbstständiger Natur ist.
Es muss sich also beim Dienstleistungserbringer um eine natürliche oder juristische Person, ohne Beschränkungen eines Arbeitsvertrags handeln.
Die Aufgabe der Europäischen Gemeinschaft liegt in der Errichtung eines Gemeinsamen Marktes (Art. 2 EGV). Aus diesem Grund werden gemäß Artikel 14 Absatz 2 EGV die sogenannten Grundfreiheiten gewährleistet. Zu diesen zählen neben dem freien Verkehr von Waren, Personen und Kapital auch der freie Dienstleistungsverkehr (Verwirklichung des Binnenmarktes für Dienstleistungen).
Die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie beinhaltet
Seit 28.12.2009 muss von allen EU-/EWR-Mitgliedstaaten sichergestellt sein, dass für die Aufnahme / Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten notwendigen
über die EA abgewickelt werden können.
Innerhalb der europäischen Mitgliedstaaten variieren die Anzahl und Gestaltung der EA, in Deutschland unterliegen diese staatlicher Aufsicht und Kontrolle. Eine Abwicklung über die Einheitlichen Ansprechpartner ist optional, d.h. kann auch direkt über die zuständigen Behörden abgewickelt werden.
Diese Einrichtungen sollen sowohl Inländern als auch EU-Ausländern zur Verfügung stehen. Deshalb muss in jedem Fall gewährleistet sein, dass alle Verfahren und Formalitäten problemlos aus der Ferne und elektronisch abgewickelt werden können.
EA sollen
zur präventiven Kontrolle betreuen. Anschließend sollen
insbesondere Verfahren der nachträglichen Kontrolle betreut werden.
Mit Hilfe der Einheitlichen Ansprechpartner sollen sowohl die Dienstleister, als auch deren Auftraggeber
Der Zukunft Fahrschule Infoservice möchte mit der folgenden Übersicht die Kontaktaufnahme zu den jeweiligen Servicestellen in Deutschland erleichtern.
|
Region |
Bundesland |
Einheitlicher Ansprechpartner |
| Nord | Schleswig-Holstein |
EA Schleswig-Holstein |
| Nord | Mecklenburg-Vorpommern |
Wirtschaftskammern MV |
| Nord | Bremen | Wirtschaftsförderung Bremen GmbH |
| Nord | Hamburg | Handelskammer Hamburg |
| Nord | Niedersachsen | Dienstleisterportal Niedersachsen |
| Ost | Sachsen | Landesdirektion Sachsen |
| Ost | Sachsen-Anhalt | Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt |
| Ost | Brandenburg | Land Brandenburg |
| Ost | Thüringen | IHK Ostthüringen |
| Ost | Berlin | Land Brandenburg |
| West | Rheinland-Pfalz | EA Rheinland-Pfalz |
| West | Nordrhein-Westfalen | EA-Finder NRW |
| West | Hessen | EA-Portal Hessen |
| West | Saarland | EA-Portal Saar |
| Süd | Bayern | EA Portal Bayern |
| Süd | Baden-Württemberg | Portal "Service BW" |
Die jeweiligen Ansprechpartner sind örtlich für Dienstleister aus dem EU-/EWR-Ausland zuständig, die in deren Zuständigkeitsbereich grenzüberschreitend tätig werden oder eine Niederlassung begründen möchten.
Englischsprachige Seite zur Suche nach Einheitlichen Ansprechpartnern in Deutschland: German Business Portal: (EU Services directive - points of single contact)
Suche nach EA innerhalb der anderen EU- und EWR-Staaten auf der zentralen europäischen Seite (derzeit noch im Aufbau):
Die Dienstleistungsrichtlinie erfasst unter anderem folgende Tätigkeiten
(die Liste ist nicht vollständig):
Beispiel für die Verwendung des Binnenmarktinformationssystems: