Sa

02

Jan

2009

Aus- und Weiterbildung bei Zukunft Fahrschule: ASP | ASF | Besondere Aufbauseminare

Punkteabbau durch Aufbauseminare in der Fahrschule

 

Bei den Aufbau-Seminaren steht das F für "Fahranfänger" und das P für Punkteabbau. Führerschein-Neulinge, die in der Probezeit ein Vergehen nach Katalog A oder zwei Vergehen nach Katalog B begangen haben, werden behördlich zum Besuch eines solchen ASF-Seminars aufgefordert.

 

Bei Nicht-Befolgung einer solchen Anordnung erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis, sowie eine Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre.

 

Punktesünder, die ihr Flensburger Punkte-Konto ausschließlich über Alkohol- und / oder Drogendelikte gefüllt haben, müssen "Besondere Aufbauseminare" besuchen.

 

Ein ASP Seminar können nur Fahrer besuchen, welche die Probezeit schon hinter sich und in den vergangenen fünf Jahren an keinem Aufbauseminar teilgenommen haben. Es gilt die Regel, dass je früher man ein ASP Seminar besucht, desto höher ist auch der Punktabzug.

 

Punkte, die beim Besuch eines ASP-/ASF-Aufbauseminars abgebaut werden:

 

Vor Erreichen von 8 Punkten im Verkehrszentralregister Flensburg erhält der "Punktesünder" einen "Rabatt" von vier Punkten. Hat der Fahrer zum Zeitpunkt des Besuchs eines Aufbauseminars erst 2 oder 3 Punkte angesammelt, so kann nur die tatsächliche Menge an Punkten abgebaut werden. Bei Erreichen von 9-13 Flensburg-Punkten beträgt der Abzug nach Seminar nur noch 2 Punkte. Ab 14 Punkten ist die Teilnahme am Aufbauseminar nicht mehr freiwillig, sondern erfolgt auf Anordnung durch die Erlaubnisbehörde. Es gibt dann auch keinen Punktabzug mehr. Wurde in den letzten 5 Jahren schon ein ASP Seminar besucht, so muss eine psychologische Beratung erfolgen, für die es jedoch wieder einen Punkteabzug von 2 gibt.

 

Was passiert bei mehr als 18 Punkten?

 

Ab 18 Punkten erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis, hinzu kommen eine Sperrfrist von 6 Monaten sowie die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung MPU.

 

Die Fahrerlaubnisbehörde unterrichte die Fahrer ab einem Punktestand von 8. Sollten jedoch so schnell Punkte gesammelt werden, dass die Behörde den Fahrer darüber nicht so schnell unterrichten kann, dann erfolgt ein anderes Prozedere:

 

Bei Ansammlung von 14 und mehr Punkten (auf einmal) wird ein Führerscheinbesitzer so behandelt, als hätte er (oder sie) erst 9 Punkte. Bei Erreichen von 18 Punkten und mehr (auf einmal) wird man so behandelt, als hätte man erst 14 Punkte.

 

Die Inhalte eines Aufbauseminars können auf den Seiten von Zukunft Fahrschule (hier) nachgelesen werden.

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