Di
19
Jan
2010
EU-Führerschein nach dem 19.01.2009
Nachdem bereits der Verwaltungsgerichtshof Kassel positiv im Sinne für Führerscheine, die nach dem 19.01.2009 erteilt worden sind, entschieden hat, gibt es weitere Urteile aus Rheinland-Pfalz:
1. Verwaltungsgericht Koblenz - Beschluss vom 22.09.2009 (Tschechischer Führerschein nach dem 19.01.2009, aufschiebende Wirkung hergestellt im Beschwerdeverfahren beim Oberverwaltungsgericht Koblenz hergestellt, Fahrerlaubnisverordnung 28 Abs. 4Nr. 3 EU-rechtlich in Frage gestellt: Hier geht es zum Beschluss
Hier noch eine Ergänzung vom 03.12.2009.
