Bei der Umschreibung eines Fahrlehrerscheins in einen deutschen Fahrlehrerschein ist die deutsche Behörde grundsätzlich berechtigt, die Gleichwertigkeit des umzutauschenden Fahrlehrerscheins zu überprüfen.
Bestehen wesentliche Unterschiede in der Ausbildung, so muss z.B. geprüft werden, ob diese bereits durch Berufserfahrung ausgeglichen worden sind. Wird dies von der zuständigen Erlaubnisbehörde verneint, so muss -nach Wahl des Antragsstellers- eine Eignungsprüfung nach deutschem Recht oder ein Anpassungslehrgang gefordert werden, um die wesentlichen Unterschiede in der Ausbildung auszugleichen.
Das Verfahren richtet sich nach dem EU-Gesetz, der "Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen". Die
Vorschriften aus dieser Richtlinie sind in das deutsche Fahrlehrergesetz (z.B. in §§ 2a und 3a FahrlG) übernommen worden. Im Folgenden können sich Interessierte einen Leitfaden zu dem
EU-Gesetz, sowie das Fahrlehrergesetz mit Durchführungsverordnung herunterladen.