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19

Jan

2011

Fahrlehrerfortbildung bei Zukunft Fahrschule

Fahrlehrer-Fortbildung

Fahrlehrer-Fortbildung §33a Abs.1 / Fahrlehrer-Fortbildung §33a Abs.2

Alle Fahrlehrer müssen gemäß dem Fahrlehrergesetz in regelmäßigen Zeitabständen an Fortbildungen teilnehmen. Die Fortbildung nach § 33a Abs. 1 FahrlG betrifft alle Fahrlehrer, die nach § 33a Abs. 2 FahrlG stellt eine Fortbildung für Seminarleiter dar, die Fahranfänger und Punktesammler schulen.

Einweisung zum Ausbildungsfahrlehrer gem. §§ 9 b und 21 a FahrlG

Bitte kontaktieren Sie uns bei Interesse an einer dieser Seminare. Die Seminare werden von unseren Fahrlehrern auch gerne, bei Erreichen einer Mindestgruppenstärke in einer Fahrschule in Ihrer Nähe durchgeführt.

 

Bitte schreiben Sie dem Zukunft Fahrschule Team, damit wir diesbezüglich mit Ihnen in Kontakt treten können.

Ihre Vorteile bei Zukunft Fahrschule:

  • individuelle Termingestaltung in Absprache mit den verantwortlichen Seminarleitern
  • örtliche Ungebundenheit durch die mögliche Schulung in Fahrschulen in Ihrer Nähe
  • preisliche Nachlässe durch größere Gruppen sind einräumbar

Schreiben Sie uns...

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