Mi
19
Jan
2011
Alle Fahrlehrer müssen gemäß dem Fahrlehrergesetz in regelmäßigen Zeitabständen an Fortbildungen teilnehmen. Die Fortbildung nach § 33a Abs. 1 FahrlG betrifft alle Fahrlehrer, die nach § 33a Abs.
2 FahrlG stellt eine Fortbildung für Seminarleiter dar, die Fahranfänger und Punktesammler schulen.
Bitte kontaktieren Sie uns bei Interesse an einer dieser Seminare. Die Seminare werden von unseren Fahrlehrern auch gerne, bei Erreichen einer Mindestgruppenstärke in einer Fahrschule in Ihrer Nähe durchgeführt.
Bitte schreiben Sie dem Zukunft Fahrschule Team, damit wir diesbezüglich mit Ihnen in Kontakt treten können.
Ihre Vorteile bei Zukunft Fahrschule: