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Die Teams unserer Partnerfahrschulen bilden bereits seit mehreren Jahren EU-Bürger "grenzübergreifend" aus.
Die Führerscheinausbildung in unseren deutschsprachigen Fahrschulen in Europa ist unter Beachtung einiger Voraussetzungen möglich, unter anderem der des Wohnsitzprinzips.
Die Anmeldung bei den jeweiligen Behörden wird jeweils von unseren erfahrenen Mitarbeitern erledigt, entweder sind Sie dabei anwesend oder dies geschieht mit Ihrer Vollmacht.
Die Ausbildung in den Intensivfahrschulen findet auf deutsch statt. Es werden alle Klassen ausgebildet. In der Intensivfahrschule in Spanien kann nur die Klasse B auf deutsch ausgebildet werden. Für andere Klassen sind dort Spanischkenntnisse notwendig.
Die rechtliche Situation zum Auslandsführerschein:
In der Sache eines bayerischen Landratsamts gegen den Inhabers einer tschechischen Fahrerlaubnis wurde von der 3. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts am 29.05.2006 folgendes Urteil erlassen:
Auszugweise Inhalte dieses Urteils:
Mit dem Urteil vom 29.04.2004 ist die Rechtslage durch das höchste europäische Gericht, dem Europäischen Gerichtshof richtungsweisend bestimmt worden:
Hier finden Sie den Gesetzestext des EUGH.
Artikel 11 Abs. 4 der Richtlinie über den Umtausch, den Entzug, die Ersetzung und die Anerkennung der Führerscheine, besagt:
"Ein Mitgliedstaat lehnt die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins ab, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, deren Führerschein im Hoheitsgebiet des erstgenannten Mitgliedstaats eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen worden ist." (hier gehts direkt zum Gesetzestext)
Das bedeutet, dass ein im Ausland ausgestellter Führerschein von den inländischen Behörden nicht anerkannt werden muss, sofern ein Führerschein im Inland bereits eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen worden ist.
Artikel 13 Abs. 2 der dritten Führerscheinrichtlinie besagt im Weiteren aber:
"Eine vor dem 19. Januar 2013 erteilte Fahrerlaubnis darf aufgrund der Bestimmungen dieser Richtlinie weder entzogen noch in irgendeiner Weise eingeschränkt werden." (hier gehts direkt zum Gesetzestext)