EU-Fahrlehrer in 2 Monaten: Informationen
Ausbildung zum EU-Fahrlehrer für deutsche und EU-Staatsbürger
Deutsche Staatsbürger, sowie Bürger aus anderen EU-Staaten, aber auch aus Nicht-EU-Staaten, können sich zum EU-Fahrlehrer (m/w) ausbilden lassen und nach amtlicher Prüfung den österreichischen Fahrlehrerschein erwerben.
Zukunft Fahrschule bietet exklusiv die verkürzte Ausbildung zum Fahrlehrer in weniger als 3 Monaten. In Kooperation mit unserer Vertrags-Fahrlehrerausbildungsstätte in Österreich können wir unseren Kunden eine perfekt organisierte Ausbildung bieten. Mit den Erfahrungen auf beiden Seiten der Landesgrenzen ist eine Anerkennung der erworbenen österreichischen Fahrlehrerscheine in deutsche nach gesetzlichen Vorgaben ohne Schwierigkeiten möglich. (Lesen Sie hier mehr über die Anerkennung von EU-Fahrlehrerscheinen nach deutschen Gesetzen)
Bitte beachten Sie, dass Sie bereits vor Ausbildungsbeginn aktuell und im Original vorliegen haben:
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Führungszeugnis
- Auskunft aus dem VZR (online beantragen)
- gültiger Personalausweis
EU-Fahrlehrer oder EU-Fahrschullehrer - Was ist der Unterschied?
- FahrlehrerInnen erteilen praktischen Unterricht mit den Fahrschülern, das bedeutet: sie sind für die praktischen Fahrstunden im und am Fahrzeug verantwortlich.
- FahrschullehrerInnen sind ausserdem befähigt, neben dem praktischen auch den theoretischen Unterricht in der Fahrschule zu erteilen.
