Häufig gestellte Fragen zur Fahrlehrer-Ausbildung und -Akademie in Österreich

Mit welchen Kosten ist bei der Fahrlehrerausbildung in Österreich zu rechnen?

 

Fordern Sie Ihren unverbindlichen Kostenvoranschlag an. Füllen Sie dazu bitte alle Felder im Kontaktformular aus. Teilen Sie uns bitte hierbei auch Ihren Ausbildungswunsch mit.

Guten Tag,

hier finden Sie alle Informationen:

http://www.zukunft-fahrschule.de/fahrlehrer-akademie/ Die Ausbildung findet in Österreich statt, Sie haben die Möglichkeit Anpassungslehrgänge in Deutschland zu buchen.

Einen Ausbildungsvertrag finden Sie im direkten Download unter http://www.zukunft-fahrschule.de/fahrlehrer-akademie/
Fragen an die Ausbildungsstätten in Österreich und Deutschland leiten wir umgehend weiter. Sie erreichen dort auch einen persönlichen Ansprechpartner.

Wenn man bei Ihnen einen Intensivkurs für eine Fahrlehrer-Ausbildung belegt und in Deutschland wohnt, mit welchen Schwierigkeiten ist zu rechnen, wenn der Beruf in Deutschland ausgeübt werden soll?

Verwendung des österreichischen Fahrlehrerscheins / Anerkennung von Berufsqualifikation / Richtlinien

Wird die theoretische Ausbildung, die ich in Deutschland bereits absolviert habe in Österreich anerkannt?

Anerkennung des Fahrlehrerscheins, bereits begonnene Fahrlehrer-Ausbildung in Deutschland

Nein, wenn Sie in Deutschland bereits an einer Fahrlehrer-Akademie Unterricht besucht haben, so wird dieser in Österreich nicht anerkannt. Der Grund liegt in der jeweils landesrechtlich unterschiedlichen Ausbildungsverordnung.

 

Die Prüfung beinhaltet Fragen zur österreichischen Straßen-verkehrsordnung, Bereits angeeignetes Fachwissen im Rahmen vorher absolvierter Ausbildung an einer Fahrlehrerausbildungsstätte in Deutschland erweitern hier lediglich den eigenen Wissensstand. Dies kann bei der Ausbildung in Österreich zu Ihrem Vorteil dienen -  eine Anerkennung durch österreichische Behörden kann nicht erfolgen.

Kürzeste Ausbildung zum Fahrlehrer - Intensivkurs alle Klassen

Was ist der schnellste Weg, um bei Ihnen den EU-Fahrlehrerschein in Österreich zu erwerben?

Bevor Sie bei uns den Fahrlehrer-Kurs besuchen, sollten Ihre kompletten Unterlagen (siehe Voraussetzungen zur Fahrlehrer-Ausbildung in Österreich) bereits vorliegen, so dass diese von unserer Fahrlehrer-Akademie kontrolliert werden können. Auch eine behördliche Prüfung der Eignung zum Erwerb der österreichischen Fahrlehrererlaubnis sollte stattgefunden haben. Grund dafür ist, dass es sonst möglich wäre, dass eine Person den Kurs besucht und im Verlauf des Kurses einen negativen Bescheid seitens der österreichischen Erlaubnisbehörde bekommt. Dies wäre für Sie und uns nicht wünschenswert. Angemessen ist demnach eine Vorlaufzeit von circa 2 Monaten.

Kostenübernahme der Fahrlehrerausbildung in Österreich

Funktioniert bei der Ausbildung zum Fahrlehrer in Österreich auch die Kostenübernahme durch Dritte im Rahmen der Wiedereingliederung ins Arbeitsleben, z.B. durch die Berufsgenossenschaft oder der Agentur für Arbeit?

Bei der Bezahlung durch Dritte gibt es grundsätzlich keine Probleme, da unsere Fahrlehrerakademie ein anerkannter Bildungsträger ist. Der Fahrlehrer-Absolvent, der gefördert wird, sollte sich aber darüber bewusst sein, dass die Ausbildungskosten teilweise vor-finanziert werden müssen, da die Kostenübernahme durch die staatlichen Geldgeber im schlechtesten Fall erst nach Beendigung des Kurses stattfindet. Bei der Beantragung von Kostenübernahmen können wir Ihnen behilflich sein. Die Formalitäten müssen Sie allerdings selbst erledigen.

Umschreibung des Fahrlehrerscheins in andere europäische Dokumente

Was ist vor der Umschreibung des AT-Fahrlehrerscheins in einen DE-Fahrlehrerschein zu beachten?

Es ist möglich, dass ein sogenannter Anpassungslehrgang absolviert werden muss, bevor die österreichische Fahrlehrererlaubnis in eine deutsche umgeschrieben wird. Dieser Lehrgang wird je nach Qualifikation des Fahrlehrers von deutschen Erlaubnisbehörden gefordert. Im Rahmen der Ausbildung in Österreich kann bereits geklärt werden, ob ein solcher Anpassungslehrgang auch tatsächlich notwendig wird. Falls erforderlich wird ein Kurs kurz nach Ihrer Ausbildung zum Fahrlehrer in Österreich nach deutschem Recht angeboten. Dies stellt die Dienstleistung eines deutschen Partnerunternehmens dar und wird nicht von unserer österreichischen Ausbildungsstätte angeboten-

 

Ein weiterer wichtiger Faktor, den deutsche Erlaubnisbehörden bei der Umschreibung in Erwägung ziehen soll im Folgenden genannt werden:

 

Der Erwerb eines Fahrlehrerscheins ausschließlich mit der Klasse B ist in Österreich möglich (=Grundlehrerlaubnis). Bei der Umschreibung eines solchen Fahrlehrerscheins (Klasse B) können deutsche Behörden fehlende Führerscheinklassen nachfordern. In Österreich können Sie die noch fehlenden und unter Umständen geforderten Fahrerlaubnisklassen A, C oder E erwerben.Auch die Klasse D.


Der Erwerb der zur Umschreibung geforderten Führerscheinklassen kann parallel zur Fahrlehrer-Ausbildung in Österreich stattfinden. Hierzu müssen Sie aber wissen, dass der Lern- und Zeitaufwand für Sie als Schüler noch einmal merklich steigt.

 

Die Umschreibung in Deutschland ist dann aber kein Problem mehr.

 

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