Folgende Voraussetzungen müssen Sie, unabhängig davon, ob Sie sich zum Fahrlehrer / Fahrschullehrer (m/w) ausbilden lassen möchten, erfüllen:
Ausnahme:
Sie weisen ein Jahr Fahrpraxis sowie ein Praxisseminar je Führerscheinklasse gem. § 109 Abs. 1 lit. g KFG nach.
Einen Praxisnachweis können Sie z.B. anhand einer Bestätigung der Zulassungsbehörde erbringen, oder mittels einer Bestätigung Ihrer Kraftfahrzeugversicherers/ Kopie der Zulassungsbescheinigung.
Sofern Sie als Kraftfahrer beruflich bedingte Praxiszeiten nachweisen möchten, so ist eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers vorzulegen. Wenn Sie eine solche Bestätigung von Familienmitgliedern oder Freunden (Privatpersonen) vorlegen, so weisen wir darauf hin, dass bei der Anerkennung durch die österreichische Behörde hier möglicherweise Probleme auftreten könnten.
Es ist immer für jede beantragte Fahrerlaubnisklasse ein Praxisnachweis vorzulegen.
Weitere Voraussetzungen an zukünftige Fahrlehrer oder Fahrschullehrer (m/w):
Für die Ausbildung zum Fahrlehrer werden keine weiteren besonderen Qualifikationen vom Anwärter erwartet. Für zukünftige Fahrschullehrer (d.h. mit der Befähigung Theorieunterricht in Österreich abzuhalten) gilt folgendes:
Ein in Österreich gültiges Abiturzeugnis oder einen Nachweis über eine Berufsausbildung im Kfz-Bereich. Im Fall einer Studienberechtigungsprüfung entscheidet die Behörde über die Anerkennung.
Wenn Sie eine Mindestpraxis von 5 Jahren Berufstätigkeit nachweisen können, so kann gemäß § 116 Abs. 1 KFG auf die Erfordernis des Besitzes eines gültigen Abiturzeugnisses verzichtet werden.
Im Weiteren wird der Verzicht auf diese Erfordernis des Besitzes eines Abitur-/Reifeprüfungszeugnis auch von einem Mangel an FahrschullehrerInnen im jeweiligen (österreichischen) Bundesland abhängig gemacht.
Nach Vorliegen dieser Unterlagen kann der Antrag auf Zulassung zur Prüfung als Fahr(schul)lehrerIn von uns im Namen der Anwärter bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Magistrat beziehungsweise Bezirkshauptmannschaft) gestellt werden.
Die Gebühren für dieses Ansuchen werden aufgrund eines Bescheides der Behörde vorgegeben. Diese belaufen sich auf etwa 120 Euro für die Prüfungsvorführung, die direkt am Tag der Prüfung zu bezahlen sind.
Prüfungsaufkommen für Fahrlehrer / Fahrschullehrer (m/w)
Es müssen Österreich für den Erwerb des Fahrlehrerscheins drei Prüfungen gemacht werden: eine technische und eine rechtskundliche, und erst wenn beide bestanden worden sind erfolgt noch die praktische. Ist auch diese erfolgreich absolviert, dann ist man Fahrlehrer und bekommt normalerweise innerhalb von 2 bis 3 Wochen den positiven Bescheid über die Ablegung der Fahrlehrers an die Wohnadresese zugestellt.
Ein zukünftiger Fahrschullehrer macht neben den oben genannten drei Prüfungen noch drei weitere und zwar eine rechtskundige und technische Prüfung (schriftlich, inklusive der fahrphysikalischen Mathematik), ausserdem eine Prüfung über die Vortragsweise.