Preisklarheit und Preiswahrheit bei Zukunft Fahrschule

Für Fahrschulen besteht eine gesetzliche Verpflichtung zu Preiswahrheit und Preisklarheit.


Preiswahrheit bedeutet, dass in jedem Leistungsbereich ein fester Preis ausgeschrieben und eingehalten werden muss. 

Das Fahrlehrergesetz bestimmt die jeweiligen Entgeltgruppen wie folgt: 

Grundbetrag *) oder "Grundgebühr" wird von der Fahrschule für  allgemeine Aufwendungen, Theorieunterricht und die theoretischen Vorprüfungen berechnet. Lehrmaterialien werden von der Fahrschule nicht in der Grundgebühr verrechnet.


Fahrstunden *) oder "Übungsstunden" beziehen sich auf eine  45 minütige Ausbildungsfahrt (gesetzliche Regelleistung) und auf ein bestimmtes Fahrzeug.

Überlandfahrten *) oder "Sonderfahrten" sind Schulungsfahrten auf öffentlichen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften. Der Preis muss sich auf eine gesetzliche Regelleistung und ein bestimmtes Ausbildungsfahrzeug beziehen.

Autobahnfahrstunde *)

Schulungsfahrten auf Autobahnen, Preiswahrheit nach Vorgabe, siehe oben.

Dunkelheitsfahrstunde *)

Schulungsfahrten bei Dunkelheit und Dämmerung. Preiswahrheit nach Vorgabe, siehe oben.

Vorstellung zur theoretischen Prüfung *)


Gebühren der Fahrschule für Aufwendungen, die vor, während und nach einer theoretischen Prüfung entstehen. Die jeweiligen Vorstellungsentgelte für Theorie und Praxis müssen getrennt aufgeführt sein. TÜV- und Dekra-Gebühren sind in diesen Kosten nicht verrechnet und werden dort am Prüfungstag fällig.


Vorstellung zur praktischen Prüfung *)

   
Gebühren der Fahrschule für Aufwendungen, die vor, während und nach einer Praxisprüfung entstehen.

Vorstellung zu einer praktischen Teilprüfung
*)


Insbesondere bei Lkw- und Bus-Führerscheinprüfungen anfallende Gebühr für Aufwendungen, die vor, während und nach einer Praxisprüfung entstehen.


Unterweisung am Fahrzeug *)

 

Insbesondere bei Lkw- und Bus-Führerscheinen anfallende Dienstleistung der Fahrschule.


*) Alle Fahrschulpreise müssen Endpreise sein, also mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.

 

Fahrschulen dürfen keine Festpreise anbieten, die bereits alle Leistungen der Fahrschule bis zum Führerscheinerwerb beinhalten.

Preisklarheit bedeutet, dass sich alle Angaben über Preise auf die gesetzlich definierten Leistungsbereiche beziehen und für jede Führerscheinklasse übersichtlich und klar sein müssen.

Der Vorteil für die Fahrschüler liegt in einer eindeutigen Übersicht über alle anfallenden Entgelte während der Führerscheinausbildung. Die Kosten aller Leistungsbereiche sind für den Fahrschulkunden somit zu jeder Zeit nachvollziehbar.

 

Die Berechnung vorher nicht bekannt gegebener Kosten oder Zuschläge seitens der Fahrschule ist nicht zulässig.


Von einem fairen Fahrschul-Preisniveau kann bei den Zukunft Fahrschule Vertragsfahrschulen ausgegangen werden.