Fahrschulbetriebswirtschaft: Fahrlehrerfortbildung

Richtlinie für die Durchführung des Lehrgangs Fahrschulbetriebswirtschaft nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Fahrlehrergesetz

Ausgangssituation

Nach § 11 Abs. 1 Nr. 5 Fahrlehrergesetz (FahrlG) wird eine Fahrschulerlaubnis erteilt, wenn der Bewerber u.a. an einem Lehrgang von mindestens 70 Stunden zu 45 Minuten über Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen hat.

Fahrschulbetriebswirtschaft ist für den Inhaber der Fahrschulerlaubnis oder den verantwortlichen Leiter ein wesentlicher Faktor, um eine Fahrschule wirtschaftlich erfolgreich zu führen und somit eine qualifizierte Fahrschülerausbildung sicherzustellen.

Ziele

Mit der Ausbildung des fahrschulbetriebswirtschaftlichen Wissens, das inhaltlich auf die Belange von Inhabern einer Fahrschule abgestimmt ist, wird die marktwirtschaftliche Stellung der Unternehmen gefestigt. Dies sichert mittelbar die Qualität der Ausbildung und erhöht somit die Verkehrssicherheit.

Träger der Lehrgänge

Träger der Lehrgänge können insbesondere amtlich anerkannte Fahrlehrerausbildungsstätten oder ein Berufsverband der Fahrlehrer sein.

Lehrkräfte

Es ist notwendig, die Lehrgänge durch erfahrene und qualifizierte Lehrkräfte auf hohem Niveau durchzuführen. Deshalb sollten die Sachgebiete des Musterausbildungsplans, der Bestandteil dieser Richtlinie ist, durch folgende Lehrkräfte unterrichtet werden:

1. eine Lehrkraft mit der Befähigung zum Richteramt

2. eine Fachkraft für Betriebswirtschaft (jeder Absolvent eines abgeschlossenen betriebswirtschaftlichen Studiums oder einer qualifizierten betriebswirtschaftlichen Ausbildung (z. B. IHK-Betriebswirt) oder Zusatzqualifikation)

3. ein Fahrlehrer, der die Fahrlehrerlaubnisklassen A, BE und CE besitzt und mindestens drei Jahre lang eine Fahrschule verantwortlich geführt hat.

 

Die Zuordnung der Lehrkräfte zu den einzelnen Sachgebieten sollte sich möglichst nach den Empfehlungen des Musterausbildungsplans richten.

Inhalt

Der Inhalt des Lehrgangs „Fahrschulbetriebswirtschaft“ sollte die Sachgebiete des Musterausbildungsplans umfassen.

Musterausbildungsplan für den Fahrschulbetriebswirtschaftslehrgang (70 Stunden)