Probezeit verkürzen: FSF-Seminar besuchen

Wenn Sie an einem FSF-Seminar teilnehmen möchten, so kontaktieren Sie uns bitte.

 

Führerschein-Neulinge in der Probezeit können nach erfolgreicher Teilnahme an einem freiwilligen Fahrseminar für Fahranfänger (kurz: FSF) bereits nach einem Jahr aus der Probezeit entlassen werden. 

Die Probezeit für Fahranfänger dauert in der Regel zwei Jahre, kann aber, zum Beispiel bei groben Verstößen im Straßenverkehr, auf vier Jahre verlängert werden.

Voraussetzung für die Verkürzung der Probezeit um ein Jahr ist die Teilnahme an einem Gruppenseminar, in einer dafür anerkannten Fahrschule.

Der Kurs findet als Gruppenseminar statt. Der Ablauf ist seit 01.01.2004 im Modell der "Zweiten Ausbildungsphase" gesetzlich geregelt. Teilnehmen können alle Führerschein-Neulinge aus den meisten Bundesländern Deutschlands.

Folgende Länder nehmen nicht an der zweiten Ausbildungsphase teil - leider gibt es auch keinerlei Möglichkeit zur Probezeitverkürzung für Einwohner aus diesen Ländern:

  • Schleswig-Holstein
  • Mecklenburg-Vorpommern und
  • Niedersachsen.

Teilnehmer am Seminar müssen seit mindestens sechs Monaten Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B sein, diese darf nach § 2 a des Straßenverkehrsgesetzes noch nicht abgelaufen sein.

Durchgeführt werden die FSF-Seminare in Gruppen zwischen 6 und 12 Teilnehmern. Es finden drei Gruppensitzungen à 90 Minuten, eine Übungs-/Beobachtungsfahrt im öffentlichen Straßenverkehr, sowie praktische Sicherheitsübungen auf einem Verkehrsübungsplatz statt (Dauer 240 Minuten). 

Die FSF-Seminare sind auf intensiven Gruppenunterricht ausgerichtet. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit Ihr Fahr- aber auch Fehlverhalten im Praxisunterricht zu vergleichen. Diese gegenseitige Beobachtung soll auch zu einer Diskussion zwischen den Gruppenteilnehmern führen.

Die bewusste Auseinandersetzung mit den Verhaltensmöglichkeiten im Straßenverkehr und der gegenseitige Erfahrungsaustausch im Gruppenunterricht bewirken eine langfristige Verbesserung der Fähigkeiten der Teilnehmer.


Anmeldung / Teilnahme / Bestätigung:

Zur Teilnahme an einem FSF-Seminar muss keine Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. Es genügt die Anmeldung in einer teilnehmenden Fahrschule.

Über die Fahrsicherheits-Übungen und alle Seminarinhalte wird von der Fahrschule eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt. Diese Bescheinigung muss bei der zuständigen Erlaubnisbehörde eingereicht werden, um eine Verkürzung der Probezeit zu erhalten.

Die FSF-Bescheinigung für die Erlaubnisbehörde wird nur dann ausgestellt, wenn an alle Seminarinhalten teilgenommen wurde.

Bei unverschuldetem Fehlen an Seminarterminen zum Beispiel durch Unfall oder Krankheit o.ä. muss ein Antrag bei der Erlaubnisbehörde gestellt werden, damit die Inhalte an einem anderen Termin nachgeholt werden dürfen. Dieser Antrag muss von der Behörde auch genehmigt sein (und ist möglicherweise mit Kosten verbunden).

Wenn Sie an einem FSF-Seminar teilnehmen möchten, so kontaktieren Sie uns bitte.