Die Fragestellung bei der MPU ist vorher eindeutig bekannt. Mit der Zukunft Fahrschule MPU Vorbereitung werden Sie die MPU mit einem positiven Ergebnis bestehen.
Wie wir Sie auf die MPU vorbereiten...
Mögliche Fragestellung einer MPU
«Kann X trotz der Hinweise auf Alkoholmißbrauch ein Kfz der Klasse X sicher führen?»
«Ist insbesondere nicht zu erwarten, daß er/sie ein Kfz unter Alkoholeinfluß fahren wird?»
«Ist zu erwarten, daß X auch zukünftig ein Kfz unter Alkoholeinfluß fahren wird und/oder liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kfz der Klasse X in Frage stellen?»
«Kann X trotz der Hinweise auf gelegentlichen Cannabiskonsum sowie der bekannten Verkehrsteilnahme unter Cannabiseinfluß bzw. der zusätzlichen Zweifel an der Eignung (Grund Z, Y) ein Kfz der Klasse X sicher führen?»
«Ist insbesondere nicht zu erwarten, daß er/sie auch zukünftig ein Kfz unter Einfluß von Betäubungsmitteln oder deren Nachwirkungen fahren wird (Fähigkeit man Trennen von Konsum und Verkehrsteilnahme)?»
«Kann X trotz der Hinweise auf Drogenmißbrauch ein Kfz der Klasse X sicher führen?»
«Ist insbesondere nicht zu erwarten, daß X ein Kfz unter dem Einfluß von Betäubungsmitteln oder anderen psychoaktiven Stoffen oder deren Nachwirkungen führen wird?»
«Kann X trotz der Hinweise auf Drogen- und/oder Arzneimittelmißbrauch. ein Kfz der Klasse X sicher führen?»
«Ist insbesondere nicht zu erwarten, daß X ein Kfz unter dem unkontrollierten bzw. beeinträchtigenden Einfluß von Arznei Betäubungsmitteln, Medikamenten oder anderen psychoaktiven Stoffen führen wird?»
§ 14/2 Nr. 2 FeV – Klärung, ob weiterhin Einnahme oder Abhängigkeit von den in Abs. 1 genannten Mitteln besteht
«Kann X trotz der Hinweise auf früheren Drogenmißbrauch ein Kfz der Klasse X sicher führen?»
«Ist insbesondere nicht (mehr) zu erwarten, daß er/sie ein Kfz unter dem Einfluß von Betäubungsmitteln oder anderen psychoaktiven Stoffen oder deren Nachwirkungen führen wird?»
«Kann X trotz des Vorliegens einer Erkrankung (Krankheitsname), die nach Anlage 4 FeV die Fahreignung in Frage stellt und unter Berücksichtigung der in dem ärztlichen Gutachten vom DATUM festgestellten Befunde ein Kfz der Klasse X sicher führen?»
Mögliche Ergänzungen:
«Insbesondere ist zu prüfen, ob das Leistungsvermögen zum sicheren Führen eines KFZ der Klasse X ausreicht.»
Oder:
«Insbesondere ist zu prüfen, ob eine Kompensation der festgestellten Einschränkungen durch besondere persönliche Voraussetzungen (vgl. Anlage 4 FeV) möglich ist.»
«Erfüllt X die körperlichen und geistigen Anforderungen und bietet er/sie Gewähr dafür, daß er/sie die besondere Verantwortung für die Beförderung von Fahrgästen mit — erfüllt?»
«Hat X bereits einen Entwicklungsstand und die Reife erreicht, bei dem er/sie die körperlichen und geistigen Anforderungen an das Führen von der Kfz der Klasse X erfüllt?»
«Erfüllt X bereits die körperlichen und geistigen .Anforderungen an das Führen von Kfz der Klasse B, Cl oder C1E im Rahmen einer Ausbildung als Berufskraftfahrer(in)?»
«Kann X trotz der vom Sachverständigen oder Prüfer nach § 18 Abs. 3 FeV mitgeteilten Auffälligkeiten (…..) ein Kfz der Klasse X sicher führen?»
«Ist trotz der aktenkundigen Straftaten (Straftat1, 2, etc.) zu erwarten, daß X die körperlichen und geistigen Anforderungen an das sichere Führen eines Kfz der Klasse X im Verkehr erfüllt?»
«Ist trotz der Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotential (in Klammern: aktenkundige Auffälligkeiten) zu erwarten, daß X die körperlichen und geistigen Anforderungen an das sichere Führen eines Kfz der Klasse X im Verkehr erfüllt?»
«Ist trotz der aufgrund der aktenkundigen Straftaten entstandenen Eignungszweifel (Grund 1, Grund 2, etc.) zu erwarten, daß X die körperlichen´und geistigen Anforderungen an das sichere Führen von Kfz der Klasse X im Verkehr erfüllt?»
«Ist zu erwarten, daß X auch zukünftig erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird?»