Wo müssen Zuschüsse, Darlehen, Zulagen und andere Fördergelder beantragt werden?
In der Praxis kommt es häufig vor, dass Banken keine Fördergelder beantragen. Viele Kreditinstitute handeln nach internen Vorgaben, die oft nicht im Interesse ihrer Kunden liegen. Die meisten Fördergelder werden jedoch ohne die Hausbank beantragt.
Wir informieren Sie über die einzelnen Fördergelder und deren Beantragung:
- Der Zuschuss
Ein Zuschuss wird gewährt, ohne dass Zinszahlung oder Tilgung fällig werden, weiterhin werden keine Sicherheiten benötigt. Derzeit werden bundesweit mehr als 870 Zuschussprogramme angeboten.
Zuschüsse werden direkt bei den Fördergeldgebern beantragt.
- Die Zulage
Die Zulage funktioniert so ähnlich wie der Zuschuss. Sie haben hier einen Rechtsanspruch, das bedeutet, dass Sie ein Recht auf Förderung haben. Derzeit ist diese Unternehmensförderung nur in den
neuen Bundesländern
verfügbar. Die Zulage wird über das zuständige Finanzamt beantragt.
- Der Eigenkapitalersatz
Der Eigenkapitalersatz kann als Eigenkapital in das Unternehmen fließen. Der Eigenkapitalersatz benötigt keine Sicherheiten. Er wird den Gesellschaftern oder Inhabern direkt geliehen. Der
Eigenkapitalersatz
wird beim Fördergeldgeber über eine Bank beantragt. Hier fungiert die Bank jedoch nur als durchleitendes Institut.
- Das Nachrangdarlehen
Das Nachrangdarlehen ist ein rückzahlbares Fördermittel. Der Antrag kann wahlweise direkt beim Fördergeldgeber oder über eine Bank gestellt werden. Auch beim Nachrangdarlehen erfüllt die Bank nur
eine
durchleitende Funktion. Das Nachrangdarlehen benötigt keine Sicherheiten.
- Die öffentliche Beteiligung
Die öffentliche Beteiligung hat ebenfalls den Vorteil, dass sie keine Sicherheiten benötigt. Der Antrag wird vom Unternehmen direkt beim zuständigen Fördergeldgeber gestellt.
- Das Förderdarlehen
Das Förderdarlehen ist ein normales Bankdarlehen das zurückbezahlt werden muss. Es muss ausserdem besichert werden. Das Förderdarlehen hat allerdings den Vorteil, dass es durch eine spezielle
Refinanzierung günstige Konditionen hat. Förderdarlehen werden bei der Bank beantragt.
- Das Förderdarlehen mit Haftungsfreistellung
Das Förderdarlehen mit Haftungsfreistellung ist ein rückzahlbares Fördermittel. Bei einem Förderdarlehen mit Haftungsfreistellung wird die zuständige Bank um vierzig bis neunzig Prozent von der
Haftung entlastet. Beantragt wird das Förderdarlehen mit Haftungsfreistellung bei der Bank.
- Die öffentliche Bürgschaft
Öffentliche Bürgschaften werden zur Besicherung von Förderdarlehen und von Bankdarlehen eingesetzt. Sie dienen als Ersatzsicherheiten. Investoren die sich beteiligen können auch über öffentliche
Bürgschaften
abgesichert werden. Öffentliche Bürgschaften werden beim Bürgschaftsgeber beantragt.
