Darlehen, Fördermittel und Zuschüsse für Ihr eigenes Projekt Zukunft Fahrschule

Als Fahrlehrer können Sie mit uns ihre eigene Firma gründen.

Zukunft Fahrschule - Ihr starker Partner in Sachen Fahrschule

Wir möchten Ihnen einen Einblick in die Vielzahl von Fördermittel - Programmen in Deutschland und der EU geben. Zukunft Fahrschule bietet Ihnen den Wissensvorsprung, der sich für Sie auszahlt: Holen Sie sich mit Zukunft Fahrschule fachkundige Hilfe und einen starken Partner bei Ihrer Fahrschulgründung ins Boot. 

 

Beantragen Sie zum Beispiel für Ihre bestehende, oder in Gründung befindliche Fahrschule, nicht rückzahlbare Zuschüsse für professionelle Beratung in wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen:

 

Komplett durch Fördermittelfonds abgedeckt. Förderprogramme stellen somit eine hervorragende Ergänzung zur Absicherung der eigenen Zukunft Fahrschule dar.

 

Bei Erfüllen der Voraussetzungen gibt es nicht nur für Existenzgründer, sondern auch für bereits gegründete Fahrschulbetriebe Geld vom Staat. Laut einer Studie der Wirtschaftsforschung Creditreform waren 2008 in Deutschland circa 43 % der Unternehmensinsolvenzen Betriebe, die weniger als vier Jahre am Markt waren.

 

Für Ihre eigene Zukunft Fahrschule empfehlen wir die Inanspruchnahme solcher Fördermittel.

 

Ausserdem entwickeln wir mit Ihnen zusammen solche Konzepte,

  • die den risikofreien Einstieg in die Selbstständigkeit sichern
  • mit Ihrer eigenen Fahrschule expandieren können
  • zur erfolgreichen Akquise von Kunden.
Zukunft Fahrschule:: Förderung vom Staat Zukunft Fahrschule Fördermittel-Check, wir helfen Ihnen bei der Beantragung!

Diese kleine Auswahl aktueller Fördergeld-, Kredit- oder Zuschussprogramme soll Ihnen einen ersten Überblick über die Möglichkeiten für Existenzgründer / Unternehmer vermitteln. Weitere hilfreiche Informationen erhalten Sie an unserer Zukunft Fahrschule-Informationsveranstaltung.

 

 

Nachfolgend einige Fördermittelprogramme verschiedener Geldgeber:

Darlehen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit für Fahrschulen

Langfristige Finanzierung kleiner und mittelständischer Unternehmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit.

Gefördert werden folgende Vorhaben: Marktnahe Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihre Markteinführung.

(Höhe des Darlehens: Maximal 5.000.000 € Geldgeber KfW)

Gründungszuschuss "Pro Mittelstand" der KfW für Fahrschulen

Im Rahmen der Mittelstandsoffensive "Pro Mittelstand" bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit den Gründer Service Deutschland mit dem Ziel an, Gründer und junge Unternehmen den Start in die unternehmerische Selbstständigkeit zu erleichtern. Mit dem Gründercoaching der KfW-Mittelstandsbank unterstützt die KfW Bankengruppe den Gründer Service Deutschland.

Die KfW bietet mit dem KfW-Gründercoaching im Rahmen der Grundförderung des Bundes eine Basisförderung an. Unternehmern, die vor allem bei der Umsetzung des Vorhabens in der Start- und Festigungsphase Unterstützung benötigen, können fachspezifische Gründercoachs vorgeschlagen werden, deren Honorar durch einen Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und der KfW mitfinanziert wird.

Gefördert werden Gründer und kleine und mittelständische Unternehmen mit Investitionsbedarf bis zu 5 Jahren nach Gründung bzw. Übernahme eines Unternehmens. Es werden alle Arten von Gründungs- und Festigungsvorhaben betreut, z.B. Betriebsübernahmen, Franchise, die die Haupterwerbsquelle des Unternehmens darstellen. (Höhe des Zuschusses: Maximal 3200 € Geldgeber: Unternehmeragentur der KfW Mittelstandsbank Berlin)

Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit für Fahrschulen

Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen gezahlt: Gründerinnen und Gründer erhalten für neun Monate monatlich einen Zuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts in Höhe ihres zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes. Zur sozialen Absicherung wird in dieser Zeit zusätzlich ein Betrag von 300 Euro gezahlt, der es ermöglicht, sich freiwillig in den gesetzlichen Sozialversicherungen abzusichern.

Nach neun Monaten wird davon ausgegangen, dass sich die Gründung soweit gefestigt und am Markt bewährt hat, dass der Lebensunterhalt aus der selbstständigen Tätigkeit bestritten werden kann. Um die soziale Absicherung auch danach zu gewährleisten kann die Agentur für Arbeit für weitere sechs Monate 300 Euro monatlich bewilligen. Voraussetzung dafür ist, dass eine intensive Geschäftstätigkeit vorliegt. Das muss vom Gründer durch entsprechende Unterlagen belegt werden. (Geldgeber Bundesagentur für Arbeit)

Zuschüsse für Coaching bis maximal 10.500 € für Fahrschulen

Zuschüsse gibt es für Coaching im Zusammenhang mit

  • der Übernahme eines bestehenden Unternehmens
  • eines Spin-Offs bis zur Gründung
  • der Existenzfestigung bis 5 Jahre nach Beginn der Selbstständigkeit
  • der Expansion eines bestehenden Unternehmens durch Erschließung neuer Technologie- oder Dienstleistungsfelder
  • der Abwehr einer Krisensituation von der unmittelbar Arbeitsplätze bedroht sind

Unter Coaching ist eine individuelle, in der Regel längerfristige Begleitung durch einen freiberuflichen Experten während des Übernahme-, Existenzgründungs-, Existenzfestigungs-, Expansions- oder Sanierungsprozesses zu verstehen.

Das Coaching wird von einem zugelassenen Beratungsdienst mit Hilfe von in der Regel freiberuflichen gelisteten Experten (Coach) durchgeführt. Der Coach soll zusammen mit dem Antragsteller unternehmerische Entscheidungen vorbereiten, Verbesserungsvorschläge liefern, Anleitungen zu ihrer Umsetzung in der Betriebspraxis geben sowie Ergebnisse kontrollieren. Dabei soll der Unternehmer in die Lage versetzt werden, zukünftig vergleichbare Problemstellungen selbst zu lösen.

(Geldgeber:  BW HM Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Handwerk und Mittelstand mbH)

Zuschussprogramm: Innovative Dienstleistungen für Fahrschulen

Gefördert wird die Unterstützung durch freiberufliche Kooperationsmanager/-berater oder durch organisationseigene Berater der Kammern und Verbände, sowie Wirtschaftsförderungseinrichtungen bei der Bildung und beim Management von Kooperation zur Etablierung innovativer Dienstleistungen. (Zuschuss in Höhe von maximal 17.150 € Geldgeber: Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

DEHOGA Hotel- und Gaststättenverband Baden-Württemberg e.V.

RKW Baden-Württemberg

Existenzgründungsberatungen (RKW) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg für Fahrschulen

  • Beratungen in der Gründungsphase einer selbstständigen gewerblichen oder in der Wirtschaft freiberuflichen Existenz.
  • Beratungen in der Übernahmephase eines bestehenden Unternehmens sofern sie sich auf relevante Fragen der Übernahme konzentrieren, d.h. Beratungen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Übernahme dür die Übernehmer/innen wirtschaftlich sinnvoll ist. (Höhe des Zuschusses: Maximal 2950 € Geldgeber RKW Baden-Württemberg)

Mindestens 1.000.000 € für Leasingfinanzierung von Fahrzeugen für Fahrschulen

  • Bürgschaften / Kredite zur Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.
  • Kredite für Investitionen aller Art zur Erweiterung, Modernisierung, Rationalisierung, Standortverlagerung etc.
  • Leasingfinanzierung - Leasing von Anlagen, Maschinen, Fahrzeugen (Mobilien-Leasing). Ankauf von Forderungen aus Leasinggeschäften.
  • Finanzierung von Existenzgründungen und Betriebsübernahmen in Form von Krediten z.B. für Gründungen, Nachfolgeregelungen, Gesellschafterwechsel, Unternehmenskauf. Finanziert werden: Investitionen, Betriebsmittelbedarf, Übernahmepreis für Vermögensgegenstände oder Gesellschafteranteile.
  • Betriebsmittelfinanzierungen in Form von Betriebsmittelkrediten z.B. zur Aufstockung des Warenlagers, Markterschließung, Vorfinanzierung von Aufträgen, Ausweitung der Debitoren, Aufrechterhaltung der Skontierfähigkeit.
  • Avalkredit(-rahmen) für Anzahlungs-, Bietungs-, Gewährleistungs-, Vertragserfüllungs-Garantien oder Rücknahmeverpflichtungen.
  • Finanzierung von Konsolidierungen / Restrukturierungen in Form von Krediten z.B. für Investitionen zur Umstrukturierung des Unternehmens, Restrukturierung der Passivseite der Bilanz, Anpassung der Laufzeitstruktur der Finanzverbindlichkeiten an die Cashflow-Situation des Unternehmens. (Bürgschaftsvolumen Maximal 5.000.000 € - Mindestvolumen 1.000.000 € Geldgeber: Landeskreditbank Baden-Württemberg, Förderbank Name des Bürgschaftsprogramm: Bürgschaftsprogramm)

Zuschussprogramm EU/USA Kooperation: Hochschul- & Berufsbildung für Fahrschulen

Förderziel ist neben einem besseren gegenseitigen Verständnis zwischen den Menschen der EG und der Vereinigten Staaten unter anderem auch ein Beitrag zur transatlantischen Ausbildungsmaßnahme zwischen den Bürgern der EU und der USA (keine Angabe über die Höhe des Zuschusses Geldgeber: GD Bildung und Kultur - Internationale Beziehungen & EC-Canada Partnership, GD Bildung und Kultur - Direktion A)

  • Darlehen für Investitionsvorhaben der Errichtung von Betrieben mit besonders strukturpolitischer Bedeutung, wie z.B. der (...) Schaffung von Arbeitsplätzen oder Minderung von Umweltbelastungen.
  • Übernahme von Betrieben, die aus wirtschaftlichen Gründung von der Stilllegung bedroht oder stillgelegt worden sind, sofern eine angemessene Zahl von Arbeitsplätzen erhalten oder geschaffen wird.
  • Erweiterung von Betrieben, sofern eine angemessene Zahl von zusätzlichen Arbeitsplätzen geschaffen wird.
  • Grundlegende Umstellungs-, Modernisierungs- und Rationalisierungsvorhaben, sofern sie für den Fortbestand des Betriebes zur Sicherung der dort bestehenden Arbeitsplätze erforderlich sind und in ihrer Höhe wesentlich über den Abschreibungen liegen. (Mindestens 10.000 € Geldgeber: Landeskreditbank Baden-Württemberg Förderbank)

Wofür gibt es Beteiligung der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft BW für Fahrschulen?

Für die Stabilisierung von Unternehmen durch die Verbreiterung der wirtschaftlichen Kapitalbasis und dadurch Verbesserung im Bankenrating.

Um die Kapitalausstattung der kleinen und mittleren Unternehmen zu verbessern, bietet die MBG seit über 30 Jahren Mezzanine-Kapital in Form typisch stiller Beteiligungen an. Gerade bei kleineren Vorhaben zeigt sich eine Angebotslücke, die bisher nur teilweise geschlossen werden konnte. Die Verbreiterung der wirtschaftlichen Kapitalbasis macht das Unternehmen stabiler. Die langfristige Finanzierung bietet daher die besten Voraussetzungen für zusätzliches und nachhaltiges Wachstum.

Höhe der Beteiligung? Geldgeber?

Maximal 250.000 €.

 

Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden Württemberg GmbH

Name des Beteiligungsprogramms: MBG 50

Quelle: www.newcome.de

ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm für Fahrschulen

Dieses Programm dient der langfristigen Finanzierung von Umweltschutzmaßnahmen in Deutschland zu einem günstigen Festzinssatz. Insbesondere werden auch solche Investitionen gefördert, mit denen bereits die Entstehung von Umweltbelastungen vermieden oder wesentlich vermindert wird.

Aus Mitteln des ERP-Sondervermögens können Darlehen für die Finanzierung von Investitionen gewährt werden auf den Gebieten der

  • Luftreinhaltung (einschließlich Maßnahmen zur Reduzierung von Lärm, Geruch, Erschütterung)
  • Energieeinsparung, der rationellen Energieverwendung und der Nutzung erneuerbarer Energien.

Insbesondere werden auch solche Investitionen gefördert, mit denen die Entstehung von Umweltbelastungen vermieden oder wesentlich vermindert wird.

Was wird mitfinanziert?

Alle Investitionen in Deutschland, die dazu beitragen, die Umweltsituation wesentlich zu verbessern.

Hierzu zählen Maßnahmen:

  • zur Anschaffung von biogas- oder erdgasbetriebenen Fahrzeugen und Gaszapfsäulen
  • zur effizienten Energieerzeugung und -verwendung
  • zum Einsatz regenerativer Energiequellen
  • zur Anschaffung von Nutzfahrzeugen (ab einem Gesamtgewicht von 3,5 t), die den Abgasstandard EEV (Enhanced Environmental Friendly Vehicle) erfüllen, sowie entsprechende Nachrüstungen.

 

 

Höhe des Darlehens? Fördermittelgeber?

Maximal 1.000.000 €

 

KfW Bankengruppe

"Unternehmerkapital" von der KfW für Fahrschulen

Mit der Produktfamilie "Unternehmerkapital" bietet de KfW für Gründer, Freiberufler und Mittelständler Nachrangfinanzierungen an. Die Produktfamilie besteht aus drei Bausteinen, dem

  • "ERP-Kapital für Gründung" für Existenzgründer und junge Unternehmen bis 2 Jahre nach Geschäftsaufnahme
  • "ERP-Kapital für Wachstum" für junge Unternehmen, deren Geschäftsaufnahme mehr als 2 aber höchstens 5 Jahre zurückliegt
  • "Kapital für Arbeit und Investitionen" für etablierte Unternehmen, die bereits mehr als 5 Jahre am Markt tätig sind.

Kapital für Arbeit und Investitionen

Kapital für Arbeit und Investitionen richtet sich an etablierte Unternehmen, die mit ihren Investitionen Arbeitsplätze schaffen oder sichern. Damit unterstützt die KfW die Beschäftigungsinitiative der Bundesregierung.

 

Was wird mitfinanziert?

Alle Investitionen, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und mit denen Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden,

z.B.

  • Grundstücke und Gebäude
  • Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen

Finanzierungsanteil:

Mitfinanziert werden bis zu 100% der förderfähigen Kosten.

 

Höhe des Darlehens? Fördermittelgeber?

Förderkredit der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) für Fahrschulen

Für die Schaffung und Sicherung von wettbewerbsfähigen kleinen und mittleren Unternehmen in Baden-Württemberg. 

 

Mit den Förderkrediten der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) können Unternehmen ihre Investitionen in Baden-Württemberg günstig finanzieren. Je nach Alter und Größe des Unternehmens gibt es drei Programmschwerpunkte:

  • GuW-Gründung und Festigung
  • GuW-Mittelstandskredit
  • GuW-Unternehmerkredit

Der Programmschwerpunkt GuW-Gründung und Festigung richtet sich Existenzgründer, Unternehmensnachfolger und junge Unternehmen, die maximal 8 Jahre am Markt tätig sind.

 

Förderfähige Vorhaben

Gefördert werden alle Formen der Existenzgründung (Gründung eines neuen Unternehmens, Übernahme eines bestehenden Unternehmens, Erwerb einer tätigen Beteiligung an einem Unternehmen).

Investitionsvorhaben aller Art, z.B. Erweiterung (auch Standortverlagerung), Modernisierung, Rationalisierung, Umstellung von Produktionsverfahren und Produktpalette, Erwerb von Unternehmen.

 

Förderfähige Kosten

  • Betriebsgrundstücke und Gebäude einschließlich Baunebenkosten
  • Betriebsausstattung (Maschinen, Geräte, Büroeinrichtung, Nutzfahrzeuge etc.)
  • Erwerbspreis eines bestehenden Unternehmens bzw. einen Unternehmensanteil
  • Beschaffung und Aufstockung des Warenlagers
  • Immaterielle Investitionen
  • Betriebsmittelbedarf (inkl. branchenüblicher Markterschließungsaufwendungen).

 

 

 

Höhe des Darlehens? Fördermittelgeber?

Maximal 2500 €.

KfW-StartGeld für Fahrschulen

Mit dem KfW-StartGeld bietet die KfW für Gründer, Freiberufler und kleine Unternehmen bis zu 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit Finanzierungen von Investitionen und Betriebsmitteln in Deutschland zu günstigen Konditionen an.

 

Was wird mitfinanziert?

 

Alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung oder Übernahme eines Unternehmens sowie der Erwerb einer tätigen Beteiligung können mit KfW-StartGeld unterstützt werden, sofern das Vorhaben einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lässt.

  • Nebenerwerb, der mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet ist
  • Festigungsmaßnahmen innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit

Mitfinanziert werden z.B.

  • Grundstücke, Gebäude und Baunebenkosten
  • Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen
  • Betriebs- und Geschäftsausstattungen
  • Erstausstattung und betriebsnotwendige langfristige Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers
  • Betriebsmittel (inklusive Wiederauffüllung des Warenlagers) bis maximal insgesamt 20.000 €

Gefördert werden auch erneute Unternehmensgründungen. Bedingung hierfür ist, dass Verbindlichkeiten aus einer früheren Selbstständigkeit im Rahmen einer privat-autonomen Schuldenbereinigung oder im Wege des gesetzlichen Restschuldbefreiungsverfahrens erledigt sein müssen, und dass die ggf. von der KfW gewährten Darlehen ohne Schaden abgewickelt wurden.

Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben.

In welchem Umfang kann mitfinanziert werden?

Finanzierungsanteil:

Bis zu 100% des Gesamtfremdfinanzierungsbedarfs in Höhe von maximal 50.000 € (Investitionen / Betriebsmittel). Der Antragsteller soll vorhandene eigene Mittel einbringen. Die Höhe der Eigenmittel fließt in die Bonitätsbeurteilung durch die KfW ein.

 

Höhe des Darlehens? Fördermittelgeber?

Weitere Darlehen vom Geldgeber KfW - Bankengruppe für Fahrschulen

(...)

Aus Mitteln des ERP-Sondervermögens können risikotragende Nachrangdarlehen zur Schließung einer Eigenkapitallücke für folgende Vorhaben gewährt werden:

  • Gründung einer selbstständigen gewerblichen oder freiberuflichen Existenz, auch durch tätige Beteiligung mit hinreichendem unternehmerischen Einfluss oder Übernahme eines Betriebes bzw. Betriebsteiles (soweit das Nachrangdarlehen zur wirtschaftlichen Fortführung des Unternehmens erforderlich ist).
  • Festigung einer selbstständigen gewerblichen oder freiberuflichen Existenz bis 2 Jahre nach Existenzgründung.

Förderfähig sind:

  • Betriebsnotwendige Investitionen des Antragstellers bzw. ein von ihm zu zahlender Kaufpreis
  • Warenlager

 

Höhe des Darlehens? Fördermittelgeber?

Darlehen für die Förderung von gewerblichen Investitionen für Fahrschulen

Durch dieses Darlehen sollen die wirtschaftliche Betätigung und das Arbeitsplatzangebot gesichert und erweitert werden.

Das ERP-Regionalförderprogramm dient der Finanzierung von gewerblichen Investitionen, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen, z.B.

  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
  • Anschaffung von Maschinen, Fahrzeugen, Einrichtungen
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Ausbildungsmaßnahmen

 

Höhe des Darlehens? Fördermittelgeber?

Maximal 500.000 €.

 

KfW Bankengruppe